In ihrer Rede zur Lage der Union hatte Präsidentin Ursula von der Leyen diesen Schritt bereits angekündigt, nun folgt die Ausführung. Die EU-Kommission hat ihre erste Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ) vorgestellt.
 Ursula von der Leyen hält die Rede zur Lage der Union (Foto: EU-Kommission)
Ursula von der Leyen hält die Rede zur Lage der Union (Foto: EU-Kommission)„Ich kenne kein Pardon, wenn es darum geht, eine Union der Gleichberechtigung zu schaffen“, hatte von der Leyen kämpferisch gesagt. „Eine Union, in der jeder und jede sich selbst treu bleiben und lieben kann, wen er oder sie will – ohne Angst vor Verleumdung oder Diskriminierung. Man selbst zu sein, ist nämlich keine Frage der Ideologie. Es ist eine Frage der Identität. Und die kann einem niemand nehmen.“  
Sie reagierte damit auch auf die sich teilweise verschlechternde Lage von Trans- und Homosexuellen in manchen Mitgliedstaaten der EU – etwa Polen und Ungarn, die auch wegen ihrer Einschränkungen der Rechtsstaatlichkeit in der Kritik stehen. In Polen beschlossen Kommunen und Woiwodschaften per Resolution die Ablehnung der „LSBTI-Ideologie“. Kritiker bezeichnen diese Regionen als „LSBTI-freie Zonen“. Auch darauf nahm von der Leyen Bezug als sie sagte: „LSBTI-freie Zonen sind menschlichkeitsfreie Zonen und haben keinen Platz in unserer Union.“
  Die Gleichstellungs-Strategie wurde nun von der Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, und der Gleichstellungskommissarin Helena Dalli vorgestellt. Was genau sieht die Strategie vor?
  Die Strategie sieht eine Reihe gezielter Maßnahmen vor, die folgende vier Säulen betreffen: Bekämpfung von Diskriminierung, Gewährleistung von Sicherheit, Aufbau inklusiver Gesellschaften, und Führungsrolle der EU bei der Forderung nach Gleichstellung von LGBTIQ in der ganzen Welt. Zu den in der Strategie dargelegten Schlüsselmaßnahmen gehören:
        - Bekämpfung      von Diskriminierung: Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung ist der Schlüssel zur      Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ. Die Kommission wird, insbesondere      im Bereich Beschäftigung, eine Bestandsaufnahme vornehmen. Der Bericht      über die Anwendung der Richtlinie      zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wird bis 2022      veröffentlicht. Im Anschluss wird die Kommission alle sich aus dem Bericht      ergebenden Rechtsvorschriften vorlegen, insbesondere zur Stärkung der      Rolle der Gleichstellungsstellen. Die Kommission wird außerdem einen      Rechtsrahmen vorlegen, in dem speziell auf die mit Systemen der      künstlichen Intelligenz (KI) verbundene Gefahr von Vorurteilen und      Diskriminierung eingegangen wird.
      - Gewährleistung      der Sicherheit: LGBTIQ-Personen sind unverhältnismäßig stark von Hassdelikten, Hetze      und Gewalt betroffen, wobei die mangelnde Anzeige von Hassdelikten nach      wie vor ein ernstes Problem darstellt. Um den Schutz vor Hassdelikten und      Hetze, die sich gegen LGBTIQ richten, zu harmonisieren, wird die      Kommission 2021 eine Initiative vorlegen, um die Liste der „EU-Straftaten“      um Hassdelikte und Hetze zu erweitern, einschließlich um solche, die sich      gegen LGBTIQ-Personen richten. Darüber hinaus wird die Kommission      Finanzierungsmöglichkeiten für Initiativen bereitstellen, mit denen gegen      Hassdelikte, Hetze und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen vorgegangen werden      soll.
      - Schutz      der Rechte von Regenbogenfamilien: Aufgrund von Unterschieden zwischen den      nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten werden bei      Regenbogenfamilien familiäre Bindungen bei Überschreitung der      EU-Binnengrenzen möglicherweise nicht immer anerkannt. Die Kommission wird      eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von      Elternschaft vorlegen und mögliche Maßnahmen zur Förderung der      gegenseitigen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zwischen      den Mitgliedstaaten prüfen.