Dr. Stephan Harbarth soll Bundesverfassungsrichter werden

CDU/CSU, SPD und Grüne haben sich offenbar darauf geeinigt, Dr. Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter zu wählen. Danach soll er in zwei Schritten zunächst Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und nach dessen Ausscheiden Nachfolger von Andreas Voßkuhle werden.


Seine voraussichtliche Wahl bleibt vonseiten der LSBTI-Community nicht ohne Kritik. Allerdings: Dr. Harbarth hat sich als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender für ein juristisch sauberes Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) eingesetzt. In diesem juristisch wie gesellschaftpolitisch sensiblen Thema hat Dr. Harbarth Fingerspitzengefühl und große Expertise bewiesen.


Der Öffnung der Zivilehe auch für homosexuelle Paare konnte Dr. Harbarth zwar nicht zustimmen, begründete diese Entscheidung aber auch juristisch nachvollziehbar.
Dr. Stephan Harbarth steht unzweifelhaft für einen starken Rechtsstaat, der uns eine offene und freie Gesellschaft garantiert. Er ist aus unserer Sicht ein geeigneter Kandidat, der die bekannte und bewährte Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch in Zukunft gewährleisten wird.

Seine Rede zum StrRehaHomG

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